Behandlungskosten

Folgende Behandlungskosten entstehen für unsere Patientinnen und Patienten. Sie sind abhängig von der Art der Versicherung und der gewählten Therapie.

Gesetzlich Versicherte

Alle Therapeuten/-innen des ipt verfügen über eine Kassenzulassung. Die Kosten für eine Psychotherapie werden daher in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wir informieren Sie beim Erstgespräch ausführlich über das genaue Vorgehen. Eine Überweisung ist nicht notwendig, die Versichertenkarte ist ausreichend.

Privat Versicherte und Beihilfe

Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).

Für die Erbringung der Leistungen(en) nach GOP 870 (50-minütige probatorische Sitzung oder Therapiesitzung) berechnen wir in der Regel den 3-fachen Steigerungssatz, das entspricht 131,16 EUR pro 50-minütiger Sitzung.

Die konkrete Kostenübernahme ist bei den privaten Versicherungen von den individuellen Vertragsbedingungen abhängig. Möglicherweise ist die Zahl der Sitzungen beschränkt oder die Kostenerstattung erfolgt nur bis zu einem bestimmten Steigerungssatz (häufig der 2,3-fache, das entspricht 100,55 EUR) bzw. prozentual oder gestaffelt. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung und gehen Sie aus den oben genannten Gründen davon aus, dass die Kosten nicht vollständig übernommen werden und eine gewisse Selbstbeteiligung erforderlich ist.

Selbstzahler

Die Behandlungskosten können auch von Ihnen selbst getragen werden. Die Krankenkasse erfährt in diesem Fall nichts von der erfolgten Behandlung. Bei Selbstzahlern werden die Honorare wie bei Privatversicherten nach GOP berechnet, sie liegen in der Regel also bei 131,16 EUR pro 50-minütiger Sitzung.

Paartherapie

Die Kosten für Paartherapie werden grundsätzlich nicht von der Krankenversicherung übernommen. Der Stundensatz für eine Paartherapie wird individuell vereinbart.